Neue Kandidatenkür

von Redaktion

Aufstellung vor Wahlen wird reformiert

Berlin – Die Große Koalition will Vorkehrungen für den Fall treffen, dass die Parteien ihre Kandidaten für die Bundestagswahl wegen der Corona-Pandemie nicht wie bislang vorgeschrieben in Wahl-Versammlungen aufstellen. In Fällen „einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt“ solle künftig auf solche Versammlungen verzichtet werden können, heißt es in einem Entwurf der Koalitionsfraktionen für eine Änderung des Bundeswahlgesetzes.

Diese Änderung würde es ermöglichen, dass Parteien ihre Kandidaten für die Wahl wegen der Corona-Pandemie beispielsweise in Online-Versammlungen ohne persönliche Präsenz oder per Briefwahl-Verfahren nominieren. Die Entscheidung darüber, ob die Voraussetzungen für ein solches Verfahren gegeben sind, solle beim Bundesinnenministerium liegen. Es könne dann „Regelungen treffen, um die Benennung von Wahlbewerbern ohne Versammlungen zu ermöglichen“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Die Parlamentsgeschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann, begrüßte gegenüber der „SZ“ die Initiative, sie kritisierte aber die Ausgestaltung des Gesetzentwurfs. Das ganze Parlament müsse derart „relevante Entscheidungen treffen und nicht ein Ministerium“, sagte die Oppositionspolitikerin.

Artikel 1 von 11