Ermittlung gegen Corona-Verbreiterin

von Redaktion

Garmisch-Partenkirchen – Auf die 26-jährige mutmaßliche Coronaviren-Verbreiterin in Garmisch-Partenkirchen kommt nicht nur ein Bußgeld-, sondern ein Strafverfahren zu. Die Staatsanwaltschaft München II bestätigte gegenüber unserer Zeitung Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Amerikanerin unterliegt auch nicht dem Nato-Truppenstatut, wie gemutmaßt wurde, sondern der deutschen Gerichtsbarkeit.

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