Maskenpflicht in Münchens City

von Redaktion

Stadt will Kontakte beschränken – Müssen Wirte früher schließen?

München – Wegen der steigenden Corona-Fallzahlen will die Stadt München das öffentliche Leben regional wieder einschränken. Ab Donnerstag dürfen sich in der Regel nur noch fünf Menschen oder maximal zwei Haushalte treffen, private Feiern werden begrenzt, für einige öffentliche Plätze gilt eine Maskenpflicht, beschloss der Krisenstab der Stadt. Dies betrifft die ganze Altstadt-Fußgängerzone inklusive Marienplatz, Sendlinger Tor und Viktualienmarkt.

In München lag die Sieben-Tage-Inzidenz bei 56,1 und damit deutlich über dem kritischen Wert 50. Damit ist es die mit Abstand am stärksten betroffene Millionenstadt. In Köln lag die Inzidenzzahl bei 36,75, in Hamburg bei 21,4, in Berlin bei 21. Allerdings gibt es in Berlin in einzelnen Bezirken auch eine kritische Entwicklung mit bis zu 48,6.

Als weitere Maßnahme gilt für private Feiern wie Geburtstage, Hochzeiten oder Beerdigungen eine Höchstgrenze von 25 Menschen in geschlossenen Räumen und 50 Menschen bei Treffen draußen. Professionell organisierte Veranstaltungen wie Theater oder Konzerte sind nicht betroffen. Die Regeln werden zunächst auf eine Woche befristet. Zugleich soll die Bundeswehr das Münchner Gesundheitsamt mit Personal unterstützen. Die Schulen und Kitas bleiben geöffnet.

„Die Vorsicht lässt leider nach“, sagte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD), wohl auch mit Blick auf dicht besuchte Oktoberfest-Alternativ-Veranstaltungen. Die Staatsregierung will heute zudem weitergehende Schritte beschließen. Die Maskenpflicht soll bei hohen Inzidenzzahlen über 50 auch auf andere Städte ausgeweitet werden. Nach Informationen unserer Zeitung erwägt das Kabinett zudem, die Öffnungszeiten der Gastronomie in Hotspots spätabends zu begrenzen. Für Würzburg gelten bereits lokale Sperrzeiten ab 22 oder 23 Uhr.  cd/kv/afp

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