Phantasienamen kosten 250 Euro

von Redaktion

Auch Gastronomen und Hoteliers haften bei Falschangaben

München – Bis zu 250 Euro kostet es in Bayern künftig, wenn eine Corona-Gästeliste bewusst falsch ausgefüllt wird. Das hat das Kabinett am Donnerstag beschlossen. Nicht nur Gäste werden in einem solchen Fall zur Kasse gebeten, auch Gastronomen, Hotelbetreiber und Veranstalter sind verpflichtet, die Namenslisten sorgfältig zu führen. Andernfalls droht ihnen sogar ein Bußgeld von 1000 Euro. Diese Summen gehen auf einen Beschluss von Bund und Ländern aus dieser Woche zurück, wonach mindestens 50 Euro fällig werden, wenn jemand einen falschen Namen in eine Liste einträgt.

„Der Wirt muss keine Ausweiskontrollen machen, es geht um Plausibilitätskontrollen“, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU). Für den Corona-Schutz sei es wichtig, die Nachverfolgung von Infektionsketten bestmöglich zu gewährleisten.

Das Kabinett beschloss zudem die Einsetzung eines Ethikrates, der aus je neun Frauen und Männern besteht und die Regierung in Zukunftsfragen beraten soll. Das Gremium soll sich viermal im Jahr treffen. Vorsitzende ist die frühere Münchner Regionalbischöfin Susanne Breit-Keßler.

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