München – Nach einer bundesweiten Corona-Klagewelle gegen zahlungsunwillige Versicherungen hat das Münchner Landgericht erstmals einem klagenden Gastwirt die geforderte Millionensumme zugesprochen. Laut Urteil muss die beklagte Versicherungskammer die Kosten von 30 Tagen coronabedingter Betriebsschließung an den Pächter des Münchner Augustinerkellers zahlen – exakt 1,014 Millionen Euro. In ganz Deutschland sind an den Gerichten bereits hunderte ähnlicher Klagen gegen mehrere Versicherungen anhängig, inklusive des Marktführers Allianz.
Folge der Münchner Entscheidung könnte nach Einschätzung des siegreichen Wirts eine zweite Klagewelle sein: Viele Wirte hätten nicht das Geld, um sich einen Prozess zu leisten, sagte Christian Vogler, der Pächter des über die Münchner Stadtgrenzen hinaus bekannten Augustinerkellers. „Für die haben wir jetzt Vorarbeit geleistet.“ Viele Gastronomen seien in ihrer Existenz bedroht. „Jetzt ist endlich mal ein Richter da, der sagt: Es ist Unrecht, was ihr da macht.“
Das sieht der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga genauso: Das Urteil vermittle „Hoffnung für viele tausende Unternehmer, die sich bislang von ihrer Versicherung mit einer Verweigerungshaltung konfrontiert sehen“, sagte Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges.
Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, die Versicherungskammer will sich auch nicht geschlagen geben: „Wir werden uns nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe sorgfältig mit diesen auseinandersetzen und die Möglichkeiten der Berufung nutzen“, erklärte das Unternehmen.