Arbeitskollegin (19) vergewaltigt

von Redaktion

BGH bestätigt Urteil aus Traunstein gegen Afghanen (27)

Traunstein/Grassau – Die Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren gegen einen 27-jährigen Flüchtling aus Afghanistan ist rechtskräftig. Der Mann war wegen schwerer Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung einer 19-jährigen Arbeitskollegin zur Zeit des Michaeli- Markts 2019 in Grassau verurteilt worden (wir berichteten). Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Verteidiger verworfen. Das bestätigte der Vorsitzende Richter der Zweiten Strafkammer am Landgericht Traunstein jetzt auf Nachfrage der OVB-Heimatzeitungen.

Der Angeklagte hatte die Tat bei der Polizei und im März 2020 vor Gericht bis zum Schluss geleugnet. Er behauptete stets, der Geschlechtsverkehr sei im gegenseitigen Einverständnis erfolgt. Die Zweite Strafkammer am Landgericht Traunstein schenkte jedoch der jungen Frau vollen Glauben.

Mit einem Schal die Augen verbunden

Der anerkannte Asylbewerber und die 19-Jährige hatten sich erst wenige Wochen gekannt. Die beiden Arbeitskollegen verstanden sich gut. Weil man gemeinsam etwas am Tag des Michaeli-Markts, 28. September 2019, unternehmen wollte, fuhren die Eltern ihre Tochter zur Wohnung des 27-Jährigen. Im Wohnzimmer packte der Mann die 19-Jährige plötzlich an den Handgelenken, fesselte sie mit einem Schal und verband ihr die Augen. Dann vergewaltigte der Täter unter Drohungen das sich nach Kräften wehrende Opfer mehrmals.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit bestätigte die noch immer traumatisierte 19-Jährige in dem mehrtägigen Prozess alle Vorwürfe gegen den Täter. Das Gericht gelangte im Urteil zu dem Ergebnis, der 27-Jährige habe das vertrauensselige Verhältnis der Geschädigten zu ihm ausgenutzt. kd

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