DIE KURIOSE NACHRICHT

Pingpong-Erbe

von Redaktion

Wo ein Testament niedergeschrieben wird, hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit. Der letzte Wille ist auch dann gültig, wenn der Erblasser ihn mit Filzstift auf eine Tischplatte geschrieben hat, das berichtet die Zeitschrift „NJW Spezial“ mit Blick auf ein Urteil des Amtsgerichts Köln (Az.: 30 VI 92/20). Allerdings muss das Testament zwingend unterschrieben werden.

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