München – Die Staatsregierung will regionale Ausnahmen von der Maskenpflicht für Grundschüler in Corona-Hotspots nicht ohne Weiteres hinnehmen. Die Landkreise und kreisfreien Städte müssen Ausnahmeregelungen vorab von den Bezirksregierungen genehmigen lassen – und diese ausführlich begründen. Das geht aus einem Schreiben des Gesundheitsministeriums hervor, das am Freitag an alle Kreisbehörden verschickt wurde.