A94: Tempolimit ist endgültig vorbei

von Redaktion

Gericht legt sich abschließend fest – Weiterer Prozess möglich

München/Mühldorf – Es bleibt dabei: das Tempolimit auf der Autobahn A94 ist Geschichte. Das Verwaltungsgericht München verkündete jetzt, dass es bei der Aufhebung bleibt. Schon Anfang September hatte es die Beschränkung auf 120 km/h zwischen Pastetten und dem Tunnel Wimpasing in einem Eil-Beschluss vorläufig ausgesetzt. Nun entschied es nach dem schriftlichen Verfahren, dass es dabei bleibt, wie das Gericht am Donnerstag in München mitteilte.

Der Mühldorfer Ralf Decker hatte sich im Sommer mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Beschränkung gewandt und bereits in der Eilentscheidung Recht bekommen. Das gilt jetzt auch für das Hauptverfahren. Allerdings kann der unterlegene Freistaat Bayern noch die Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen, heißt es in der Mitteilung zu dem schon am Mittwoch getroffenen Urteil.

Hintergrund ist ein im Februar gestarteter Verkehrsversuch, bei dem die Geschwindigkeit testweise auf 120 km/h reduziert wurde. Die Anwohner hatten sich über eine übermäßige Lärmbelästigung durch die am 30. September 2019 noch ohne Tempolimit eröffnete Isental-Autobahn beschwert.

Nach einem Ortsbesuch von Ministerpräsident Markus Söder und Gesprächen mit den Anwohnern kam das Tempolimit. Ursprünglich sollte der Versuch bis Ende Juli laufen. Weil durch die Corona-Pandemie aber weniger Verkehr floss, wurde er verlängert, bis ihn das Gericht im September stoppte. Das Verwaltungsgericht kritisierte erneut, dass die Autobahndirektion nicht – wie erforderlich – eine mögliche Gefahr für die Gesundheit der Anwohner ermittelt habe. Die Beschwerden reichten dafür nicht aus, selbst wenn sie nachvollziehbar seien.

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