Gericht weist Gastro-Klage ab

„Nicht offensichtlich rechtswidrig“ – Weitere Entscheidungen offen

München – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einen Eilantrag gegen die Schließung von Gaststätten und das Beherbergungsverbot für Touristen in der Corona-Krise abgelehnt. Die Regelungen seien „nicht offensichtlich rechtswidrig“, erklärte das Gericht. Eine Hotelkette hatte gegen die jüngsten C

Mittwoch, 8. Oktober 2025

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