Gericht weist Gastro-Klage ab

von Redaktion

„Nicht offensichtlich rechtswidrig“ – Weitere Entscheidungen offen

München – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einen Eilantrag gegen die Schließung von Gaststätten und das Beherbergungsverbot für Touristen in der Corona-Krise abgelehnt. Die Regelungen seien „nicht offensichtlich rechtswidrig“, erklärte das Gericht. Eine Hotelkette hatte gegen die jüngsten Corona-Maßnahmen geklagt.

Die Entscheidung bedeutet allerdings nicht, dass das Gericht den Maßnahmen insgesamt zustimmt. Vielmehr wiederholte der Senat auch Zweifel an der Grundlage für die jetzt beschlossenen Maßnahmen. Bei einem Eilverfahren müsse aber eine Folgenabwägung getroffen werden und dabei überwiege „im Hinblick auf die enorm steigenden Infektionszahlen das Schutzgut Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen die betroffene freie wirtschaftliche Betätigung“. Die Maßnahmen seien nicht offensichtlich unverhältnismäßig – auch weil für die Betriebe Entschädigungen angekündigt worden seien.

Die Entscheidung hat Signalwirkung. Insgesamt sind bis zu 60 Klagen anhängig, hier geht es auch um Reisen, Fitnessstudios, Tattoostudios und Spielhallen. Zudem hat das Münchner Hofspielhaus gegen die Theaterschließungen geklagt. Das privat geführte Haus beantragte beim Verwaltungsgerichtshof eine einstweilige Verfügung.

Laut Robert-Koch-Institut gab es erneut einen Höchstwert bei den Corona-Neuinfektionen. Binnen 24 Stunden seien 19 990 neue Fälle gemeldet worden, hieß es am Donnerstagmorgen.  dpa/cd/leic

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