Soforthilfen noch im November

von Redaktion

Betriebe erhalten bis zu 75 Prozent des Vorjahres-Umsatzes

Berlin/München – Die Bundesregierung hat die Bedingungen festgelegt, zu denen vom Teil-Lockdown betroffene Unternehmen finanzielle Hilfe erhalten können. Das Wirtschaftsministerium verkündete am Donnerstag, dass alle Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den Schließungsverordnungen betroffen sind, Unterstützung beantragen können. Das gilt auch für Unternehmen, die den Großteil ihres Umsatzes mit Betrieben machen, die schließen müssen, beispielsweise im Gastronomie-Großhandel. Erhalten sollen Betriebe je Schließungswoche bis zu 75 Prozent des mittleren Wochenumsatzes aus dem November 2019.

Altmaier sagte, die Auszahlung solle möglichst noch in diesem Monat starten. Umsätze, die Restaurants während der Schließung mit Außer-Haus-Verkauf machen, sollen erst ab einer bestimmten Höhe angerechnet werden.

Zuvor hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) vom Bund verlangt, die Staatshilfen möglichst noch im November und unbürokratisch auszuzahlen und Mitnahmeangebote der Restaurants nicht anzurechnen.

Artikel 5 von 11