Städte verhängen Maskenpflicht

von Redaktion

Auch auf Geschäftsstraßen im Freien – Bei Verstößen rigide Strafen

Fürstenfeldbruck/Rosenheim – Immer mehr Städte in Oberbayern verschärfen die Corona-Regelungen für Teile ihrer Geschäftsviertel und verhängen eine Maskenpflicht auch im Freien – ähnlich wie in der Münchner Innenstadt. Ab dem heutigen Samstag sind Teile von Fürstenfeldbruck zur Maskenzone deklariert. In der Freisinger sowie der Dachauer Altstadt gilt die Maskenpflicht nach einer Allgemeinverfügung der Landratsämter schon seit zwei Wochen, in Rosenheim ebenfalls. Im Landkreis München gilt Maskenpflicht in acht Geschäftszonen von insgesamt sechs Gemeinden, etwa Haar oder Ismaning. Er halte das „aus infektionsschutzrechtlicher Sicht für zwingend erforderlich“, erklärte Landrat Christoph Göbel (CSU).

Andere Kreisstädte verzichten jedoch bisher komplett auf die Maskenpflicht, etwa Mühldorf, Erding oder Miesbach. Auch Traunstein hat trotz Rekord-Inzidenz von über 400 keine Maskenpflicht. Jedes Landratsamt ist hier autonom, Absprachen zwischen den Behörden gibt es bisher nicht.

In Städten mit Maskenpflicht häufen sich mittlerweile die Berichte über Verstöße. In Freising muss die Polizei 50 bis 80 Fälle je Woche ahnden, berichtet die örtliche Polizei. Es werden bis zu 250 Euro Bußgeld fällig. In Rosenheim wurden an einem Tag in der Fußgängerzone 63 Bußgeldbescheide ausgestellt. Dort wurde die Maskenpflicht-Verordnung am Freitag präzisiert und angeordnet, dass in der Fußgängerzone auch Essen, Trinken und Rauchen im Gehen nicht erlaubt ist, auf den Sitzbänken der Fußgängerzone hingegen schon. Geschäftsinhaber dürfen am Eingang ihrer Läden rauchen.  dw

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