München – Das Langlaufen in freier Natur bleibt trotz der Corona-Beschränkungen außerhalb von Sportstätten erlaubt. Das hat das Gesundheitsministerium am Freitagnachmittag erklärt. Das gelte auch, wenn eine Langlaufstrecke in der freien Natur vorgespurt werde. Eine solche vorgespurte Loipe stelle für sich genommen keine „Sportstätte“ im Sinne der Infektionsschutz-Verordnung dar. Als Sportstätten gelten demnach zugangsbeschränkte Sportanlagen wie etwa eine in sich geschlossene Langlauf- oder Biathlonstrecke mit entsprechender Sportstätteninfrastruktur. Diese dürfen derzeit nicht genutzt werden.
Das Ministerium bessert damit seine Regeln deutlich nach. Denn nach einer Anfrage unserer Zeitung hieß es Mitte der Woche wie berichtet zunächst noch, Langlaufloipen seien Sportstätten im Sinne der Verordnung. „Deren Betrieb und Nutzung ist somit derzeit untersagt“, so die Aussage. Diese Regelung hatte in der Alpenregion vielerorts für Kopfschütteln gesorgt. dg