Berlin – Reisende, die aus Corona-Hotspots nach Deutschland kommen, sollen künftig spätestens drei Tage nach der Einreise entweder einen negativen Corona-Test, einen Nachweis über eine Impfung oder einen Nachweis vorlegen, dass sie schon Corona hatten. Durch die neuen Regeln solle die bisherige Quarantänepflicht entfallen. Das sieht ein Referentenentwurf für eine Schutzverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor. Letztlich sollen aber die Bundesländer entscheiden, ob und wie sie die Regelung umsetzen.
Die Verordnung soll dem Entwurf zufolge im Laufe des Januars in Kraft treten und bestehende Regelungen für Reiserückkehrer ablösen. Bisher gilt, dass sich Rückkehrer aus Risikogebieten bis zu zehn Tage in Quarantäne begeben müssen, sich aber davon durch einen negativen Test ab dem fünften Tag nach der Einreise vorzeitig befreien lassen können.
Die neue Verordnung sieht dem Entwurf zufolge vor, dass Reisende, die aus Hotspots – also einer Inzidenz über 50 – außerhalb des Schengen-Raums nach Deutschland kommen, die oben genannten Nachweise sogar schon vor der Einreise vorlegen müssen. Hiervon sollen aber Deutsche ausgenommen werden, genauso wie EU-Bürger oder Reisende aus Großbritannien, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island.