Berlin – Acht Monate nach der Rückholaktion wegen der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung erst gut ein Viertel der veranschlagten Kostenbeteiligung von den Flugpassagieren kassiert. Einige wollen gegen die Zahlungsbescheide vor Gericht ziehen. Nach einer Antwort des Auswärtigen Amts auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Roman Müller-Böhm gibt es inzwischen 60 Klagen.
Bis zum 16. Dezember zahlten Reiserückkehrer den Angaben des Ministeriums zufolge 10,6 Millionen Euro in die Staatskasse ein. Das entspricht elf Prozent der Aktionskosten von 93,8 Millionen Euro. Das Auswärtige Amt ging aber davon aus, dass sich die zurückgeholten Reisenden insgesamt zu knapp 40 Prozent beteiligen.
Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) startete die Aktion am 17. März zusammen mit Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften, nachdem viele Länder wegen der Corona-Pandemie kurzfristig Grenzen geschlossen und Flugverbindungen gekappt hatten. Insgesamt wurden etwa 240 000 Reisende zurückgebracht. Die Reiseveranstalter flogen Touristen, die bei ihnen gebucht hatten, selbst kostenlos aus. Für andere Reisende charterte das Auswärtige Amt selbst Maschinen, die 260 Flüge absolvierten und bis Ende April rund 67 000 Menschen aus rund 65 Ländern zurückbrachten.