
Ausgehverbot Trotz Maske darf auch der Mittenwalder Schellenrührer nicht raus. Wegen der zurzeit geltenden Ausgangsbeschränkung darf man das Haus nur aus triftigem Grund verlassen. Das Maschkeragehen zählt nicht dazu. Wer jetzt als Maschkera durch den Ort läuft, muss also mit Strafe rechnen. Foto: