Sicherheit für Sanitäter

von Redaktion

Lebensrettende Maßnahmen künftig ohne Notarzt erlaubt

Berlin/München – Notfallsanitäter sollen künftig auch ohne die Anwesenheit eines Notarztes lebensrettende heilkundliche Maßnahmen durchführen dürfen, sofern sie dazu ausgebildet sind. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Gesundheitsausschuss im Bundestag gestern beschlossen, heute soll das Parlament zustimmen. Damit erhielten die Notfallsanitäter „die nötige Rechtssicherheit bei der Rettung von Menschenleben“, sagte gestern Theo Zellner, der Präsident des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK).

Bisher war die Lage unklar. Heilkundliche Maßnahmen durften die Retter alleine nur vornehmen, wenn ein sogenannter rechtfertigender Notstand vorlag. Wann genau das der Fall ist, sei im Einsatz oft schwer zu definieren, hatte unter anderem das BRK beklagt.

Begrüßt wurde die Entscheidung auch von der CSU-Bundestagsabgeordneten Emmi Zeulner, die sich dafür eingesetzt hatte. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte, von der Neuregelung profitierten neben den Notfallsanitätern auch „alle Patienten in Notfallsituationen, die auf rasche Hilfe angewiesen sind“.   hor

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