Neuer Straftatbestand

von Redaktion

Illegaler Online-Handel wird streng geahndet

Berlin – Der Internet-Handel mit Waffen, Drogen und Kinderpornografie soll konsequenter bestraft werden. Dieses Ziel verfolgt ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), der am Mittwoch von der Bundesregierung gebilligt wurde. Wenn der Bundestag zustimmt, kann das Betreiben einer kriminellen Handelsplattform künftig mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden.

Schon jetzt machen sich die Betreiber grundsätzlich der Beihilfe schuldig, wenn ihre Online-Marktplätze für illegale Taten genutzt werden. Wenn ihnen aber keine Kenntnis von den konkret gehandelten Waren nachgewiesen werden kann, bleiben sie in der Regel unbehelligt. Deshalb soll das Betreiben krimineller Handelsplattformen neuer Straftatbestand werden.

In Zukunft würde dann eine Geldstrafe oder eine fünfjährige Haftstrafe drohen, wenn jemand eine Handelsplattform betreibt, die die Begehung bestimmter Straftaten ermöglicht – etwa Verstöße gegen das Waffen- oder das Betäubungsmittelgesetz. Falls der Betreiber von den illegalen Machenschaften auf seiner Plattform weiß, muss er sogar mit zehn Jahren Haft rechnen. Lambrecht erklärte, niemand solle sich mehr „herausreden, er habe nur die Plattform bereitgestellt und nichts gewusst“.

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