München – Gläubige in Bayern müssen zu Ostern nicht auf den Besuch einer Kirche oder Synagoge verzichten. Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) stellte nach einem Gespräch mit Vertretern der christlichen Kirchen und dem Landesverband der israelitischen Kultusgemeinden klar, „dass sich an der Möglichkeit der Präsenzgottesdienste nichts ändert“. Sie seien „weiterhin uneingeschränkt zulässig“.