Kiefersfelden – Immer wieder entlarvt die Bundespolizei bei Kontrollen im Grenzraum zu Tirol Corona-Testnachweise als Fälschungen. Das Fälschen dieser Nachweise ist kein „Kavaliersdelikt“, sondern eine Straftat, wie ein Polizeisprecher betonte. So bekamen in den vergangenen Tagen ein Österreicher, ein Rumäne und ein Deutscher eine Strafanzeige wegen des Fälschens von Gesundheitszeugnissen.
Den Bundespolizisten entging in der Grenzkontrollstelle auf der A93 bei Kiefersfelden nicht, dass der deutsche Pkw- Fahrer ein Papier aushändigte, das einem Testnachweis allenfalls ähnelte. Ersten Ermittlungen zufolge ist die Bescheinigung des 50-jährigen Münchners einschließlich des aufgeführten Arztes frei erfunden.
Einen ursprünglich echten Covid-19-Testnachweis händigte der rumänische Lkw-Fahrer aus. Die Beamten erkannten jedoch gleich, dass das Ausstellungsdatum überschrieben worden war. Der 27-Jährige wird daher beschuldigt, sich das Gesundheitszeugnis, das nicht älter als 48 Stunden sein darf, eigenständig verlängert zu haben.
Bei der Kontrolle eines Österreichers fiel den Beamten auf, dass es sich beim ausgehändigten negativen Testnachweis lediglich um die Kopie eines vermutlich echten Gesundheitszeugnisses handelt. Offenkundig hatte der 40-Jährige in der Namenszeile seine eigenen Personalien selbst eingetragen.
Der Österreicher musste 200 Euro als Sicherheit hinterlegen. Anschließend wurde er von der Bundespolizei mangels Einreiseberechtigung abgewiesen. Auch der Rumäne hatte nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen das Land wieder zu verlassen. Dem Deutschen konnten die Bundespolizisten die Einreise in die Bundesrepublik nicht verwehren. Er musste jedoch vor Ort einen aktuellen Corona- Test machen. Auf ihn dürfte zudem ein Verfahren wegen Fälschens von Gesundheitszeugnissen zukommen.