Karlsruhe/Berlin – Die Politik muss beim Klimaschutz nachbessern, um die Freiheitsrechte künftiger Generationen zu schützen. Das Klimaschutzgesetz greife zu kurz, urteilte das Verfassungsgericht. Die Karlsruher Richter verpflichteten den Gesetzgeber, bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer waren damit zum Teil erfolgreich (Az.: u.a. 1 BvR 2656/18).
Die teils noch sehr jungen Beschwerdeführenden seien durch Regelungen in dem Gesetz in ihren Freiheitsrechten verletzt, erklärten die Richter. „Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.“ Wenn das CO2-Budget schon bis 2030 umfangreich verbraucht werde, wachse das Risiko „schwerwiegender Freiheitseinbußen“, weil die Zeit für technische und soziale Schritte knapper werde.
In der Regierung sorgt das Thema für Ärger: Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) warf Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) vor, auf der Bremse zu stehen: „Immer blinken für große Klimaziele, aber niemals real handeln.“