Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen nächtliche Ausgangsbeschränkungen im Zuge der vom Bund beschlossenen Corona-Notbremse abgelehnt. „Damit ist nicht entschieden, dass die Ausgangsbeschränkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist“, teilte das Gericht gestern Abend in Karlsruhe aber mit. Diese Frage müsse im Hauptsacheverfahren geklärt werden.