Chiemsee/Karlsruhe – Der Künstler Wolfram Kastner muss den Nachfahren des NS-Kriegsverbrechers Alfred Jodl rund 4000 Euro wegen der Beschädigung der Familiengrabstätte zahlen. Er hatte gegen seine Verurteilung durch die Münchner Zivilgerichte in Karlsruhe geklagt, aber das Bundesverfassungsgericht nahm seine Beschwerde nicht zur Entscheidung an. Die Münchner Urteile verletzten Kastner „nicht in seinem Recht auf künstlerische Betätigungsfreiheit“, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Jodl war als ehemaliger Wehrmachtsgeneral nach dem Zweiten Weltkrieg bei den Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozessen zum Tod verurteilt und am 16. Oktober 1946 hingerichtet worden. Seine Asche wurde in der Isar verstreut, er liegt also nicht auf der Fraueninsel begraben. Kastner hatte 2015 und 2016 mit mehreren Aktionen dagegen protestiert. Unter anderem bemalte er das Kreuz mit roter Farbe. Gerichte in München hatten ihn zur Übernahme der Reparatur und Reinigungskosten verurteilt. Zu Recht, entschieden jetzt die Verfassungsrichter.
Die Gemeinde Chiemsee, zu der die Fraueninsel gehört, hatte das Grabnutzungsrecht nicht verlängern wollen, um den Streit zu beenden. Doch dagegen gab es ebenfalls ein Urteil. Immerhin ist der Grabstein jetzt verändert – der Name des Generals ist mit einer Tafel verdeckt. So sei es jetzt in Ordnung, meinte gestern Gemeinderat Georg Klampfleuthner. dw/lby