Rosenheim – Die Sieben-Tage- Inzidenz liegt in der Stadt Rosenheim seit Freitag fünf Tage in Folge unter 50. Deshalb hat die Stadt Rosenheim eine neue Allgemeinverfügung erlassen.
Damit gelten ab sofort zu den bisherigen Öffnungsschritten in den verschiedenen Bereichen folgende weitere Regelungen gemäß der zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: Ladengeschäfte können ohne vorherige Terminvergabe und Kontaktdatenerfassung besucht werden. Die Einhaltung eines Hygienekonzepts, des Mindestabstands, die Personenbeschränkung auf zehn Quadratmeter je Kunde für die ersten 800 Quadratmeter sowie auf 20 Quadratmeter für den diesen Wert übersteigenden Teil der Verkaufsfläche und die FFP2-Maskenpflicht behalten aber auch weiterhin Gültigkeit.
In den Grundschulen findet nach den Pfingstferien in allen Klassen Präsenzunterricht statt, unabhängig von der Raumgröße. In den anderen Schulen findet grundsätzlich ebenfalls Präsenzunterricht statt, außer der Mindestabstand von 1,5 Metern kann nicht eingehalten werden. Dann ist hier Wechselunterricht durchzuführen. Diese Regelung steht unter dem Vorbehalt, dass die Sieben-Tage- Inzidenz auch nach Ferienende konstant unter dem Grenzwert von 50 bleibt. Kindertageseinrichtungen, -pflegestellen, die Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen dürfen wieder normal öffnen. Ebenso dürfen Museen und Ausstellungen ohne vorherige Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung besucht werden.
Die Pflicht einen gültigen negativen Testnachweis vorweisen zu können, entfällt weitestgehend. So müssen in den Gastronomiebetrieben, den gewerblichen Freizeitangeboten, im Sport und den kulturellen Einrichtungen keine anerkannten Negativtestungen mehr vorgelegt werden.