Berlin – Deutschland hat jahrelang nicht genug gegen die hohe Belastung mit Stickoxiden getan. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gab am Donnerstag einer entsprechenden Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission gegen Deutschland statt. Die Grenzwerte seien in 26 Städten und Regionen jahrelang „systematisch und fortdauernd“ überschritten worden, ganz besonders in den Ballungsräumen Stuttgart und Rhein-Main (Az: C 635/18).
Die Grenzwerte für Stickoxide wurden 2008 beschlossen und sind seit 2010 verbindlich. Danach darf das Jahresmittel für Stickoxide an keiner Messstelle über 40 Mikrogramm liegen, und das Stundenmittel darf höchstens 18-mal im Jahr die Schwelle von 200 Mikrogramm überschreiten.
Der EuGH gab der Klage gegen Deutschland nun in vollem Umfang statt. Die Luxemburger Richter betonten, dass Überschreitungen allein noch nicht zu einer Verurteilung geführt hätten. Deutschland habe jedoch „offenkundig nicht rechtzeitig geeignete Maßnahmen getroffen“. Ob das Urteil zu Dieselfahrverboten in München führen wird, ist aber unklar.