Brüssel – Die EU-Kommission bereitet wegen eines umstrittenen Karlsruher Verfassungsurteils zu milliardenschweren Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland vor. Die formale Entscheidung soll bis zum heutigen Mittwoch im schriftlichen Verfahren fallen, war in Brüssel aus EU-Kreisen zu erfahren. Anschließend hätte Deutschland zunächst einige Monate Zeit, schriftlich auf die Bedenken der EU-Kommission zu reagieren. Sollten die Sorgen der Behörde im Laufe des Verfahrens nicht ausgeräumt werden, könnte sie Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Mai 2020. Dieses hatte die Wertpapierkäufe der EZB beanstandet – und sich damit zum ersten Mal gegen ein vorheriges Urteil des Europäischen Gerichtshofs gestellt. Eigentlich hat EU-Recht in der Staatengemeinschaft Vorrang vor nationalem Recht. Die EZB ist zudem politisch unabhängig. Diese Grundsätze sahen Kritiker durch das Urteil gefährdet.