Berlin – Für Unternehmen, die in der Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, wird der vereinfachte Zugang zu Kurzarbeit erneut verlängert. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine entsprechende Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Heil bezeichnete die Verlängerung als „weitere Brücke“ bis zur verstärkten wirtschaftlichen Erholung.
Der Staat erstattet auch über den 30. Juni hinaus die Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit. Ab Oktober werden die Beiträge dann noch zur Hälfte übernommen, wenn mit der Kurzarbeit bis zum 30. September begonnen wurde. Zudem soll es für die Anmeldung von Kurzarbeit weiter ausreichen, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten betroffen sind und nicht wie sonst ein Drittel. Das galt zunächst nur für Unternehmen, die bis Ende dieses Monats Kurzarbeit anmelden. Auch hier wird die Frist bis Ende September verlängert.
Auch die Überbrückungshilfe III für Unternehmen und Soloselbstständige wird bis zum 30. September 2021 als „Überbrückungshilfe III Plus“ fortgeführt. Mit der Verlängerung wird auch die Obergrenze für die Zuschüsse erhöht. dpa/afp