EU schimpft auf Karlsruhe

von Redaktion

Streit um EZB-Urteil: „Gefahr für Ordnung“

Brüssel – Aus Sicht der EU-Kommission hat sich aus dem EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Mai 2020 eine für die EU als Rechtsgemeinschaft gefährliche Dynamik entwickelt. In mehreren Ländern werde nun eine Grundsatzdebatte über den Vorrang von EU-Recht vor nationalem Recht geführt, sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders am Dienstag. Sollten in der Folge mehrere Mitgliedstaaten dieses Prinzip ernsthaft infrage stellen, würde dies an den Grundfesten der EU rütteln.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2020 das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gebilligte Anleihekaufprogramm PSPP der Europäischen Zentralbank (EZB) in Teilen als verfassungswidrig eingestuft. Nach Auffassung der Kommission kritisierten die Karlsruher Richter so ein EuGH-Urteil als Kompetenzüberschreitung und verstießen ihrerseits gegen den Grundsatz des Vorrangs des EU-Rechts. Im Juni 2021 leitete die Behörde deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren ein.

Die Entscheidung aus Karlsruhe habe einen Effekt auf andere Mitgliedstaaten gehabt, sagte Reynders. In Rumänien müsse die Kommission nun eine Entscheidung prüfen, die das Verfassungsgericht unter Berufung auf das deutsche EZB-Urteil getroffen habe; auch in Ungarn könne das folgen.  afp

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