München – Reine Kneipen und Bars im Freistaat dürfen ab sofort auch innen wieder öffnen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kippt die Regelung zur Schließung von Innenräumen reiner Schankwirtschaften, wie das Gericht mitteilte. Für Bars und Kneipen ohne Essensangebot gelten ab sofort die gleichen Regeln wie für Restaurants. Discos und Clubs sind davon nicht betroffen.
Damit hatte eine Wirtin aus Unterfranken mit einen Eilantrag Erfolg. Der Verwaltungsgerichtshof argumentierte, zur Corona-Bekämpfung gebe es mildere Mittel: Hygienekonzepte oder ein Alkoholverbot ab späten Abend. Die Schließung von Bars und Kneipen (seit November) dauere schon sehr lang an. Der Eingriff in die Berufsfreiheit wiege schwer. In den Kneipen gelten nun 1,5 Meter Abstandsgebot und Maskenpflicht für Personal mit Gästekontakt. Testpflichten greifen erst ab Inzidenz 50.
Am Dienstag will das Kabinett Regeln festlegen und den vom Gericht gelassenen Spielraum einschränken. Es werde keine totale Öffnung geben, sagte Ministerpräsident Markus Söder, sondern Zugangsgrenzen, Musik-Regelungen und Sperrzeiten. lby/cd