„Cum-Ex“-Urteil stärkt den Fiskus
Karlsruhe – „Cum-Ex“-Aktiengeschäfte mit Milliardenschäden für den Fiskus sind als Steuerhinterziehung zu bewerten und damit strafbar. Das entspreche nicht nur dem Gerechtigkeitsempfinden, sondern ergebe sich unmittelbar aus dem Gesetz, entschied der Bundesgerichtshof. Das erste höchstrichterliche U