„Cum-Ex“-Urteil stärkt den Fiskus

von Redaktion

Karlsruhe – „Cum-Ex“-Aktiengeschäfte mit Milliardenschäden für den Fiskus sind als Steuerhinterziehung zu bewerten und damit strafbar. Das entspreche nicht nur dem Gerechtigkeitsempfinden, sondern ergebe sich unmittelbar aus dem Gesetz, entschied der Bundesgerichtshof. Das erste höchstrichterliche Urteil in einem Cum-Ex-Fall war mit Spannung erwartet worden. Jetzt ist klar: Die strafrechtliche Aufarbeitung des Skandals geht weiter.

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