München – Im Streit um Prämiensparverträge gibt es nun ein positives Signal für die Sparer. Das Landgericht München I urteilte, dass die Stadtsparkasse München in zwei Fällen die Zinsen falsch berechnet hat. Dem Kläger, Inhaber der beiden Konten, stünden etwas mehr als 8000 Euro zu.
Ende 2019 begann die Stadtsparkasse, Prämiensparverträge zu kündigen, die aufgrund ihrer hohen Verzinsung nicht mehr rentabel für die Bank waren. Im aktuellen Fall geht es allerdings nicht um die Kündigung. Der Münchner hatte gegen eine im Sparvertrag enthaltene Zinsänderungsklausel geklagt – mit Erfolg. Das Landgericht bestätigte in erster Instanz, dass die Zinsen aufgrund der unwirksamen Klausel nachberechnet werden müssten.
Ein Sprecher der Stadtsparkasse nennt das Urteil „bedauerlich“ und schätzt es als „rechtlich nicht haltbar“ ein. Er verweist auf die Rechtmäßigkeit der Kündigungen, die zuletzt durch den Bundesgerichtshof bestätigt worden sei.
Im Streit um die Zinsberechnung ist die Rechtslage allerdings nicht so eindeutig. Aktuell organisiert die Verbraucherzentrale eine Musterfeststellungsklage, bisher haben sich ihr 2000 Menschen angeschlossen. In München seien mindestens 30 000 Menschen mit Prämiensparverträgen betroffen, so die Zentrale, „Tendenz steigend“. Im Durchschnitt gehe es für die Betroffenen um 4000 Euro. Mit einer Klage könne man die Verjährung der Fälle hinauszögern. Auch Kunden, denen noch nicht gekündigt wurde, sollten ihre Verträge prüfen.