Rom/Berlin – In Italien müssen Urlauber seit Freitag neue Corona-Regeln beachten. Unter anderem ist für den Besuch im Innenbereich von Restaurants, in Museen, Fitnessstudios und Schwimmbädern ein Impfnachweis, ein 48 Stunden lang gültiger negativer Corona-Test oder ein Genesungsnachweis notwendig. Die Testpflicht gilt auch für Kinder ab sechs Jahren. Für Hotels oder öffentliche Nahverkehrsmittel ist kein digitaler „Grüner Pass“ notwendig. Ab 1. September muss der Pass dann auch in Fernzügen, auf Fähren oder bei Flügen vorgezeigt werden.
EU-Bürger können nach den neuen Regeln ihren digitalen EU-Impfausweis zeigen, auch den Impfpass in Papierform. Das Dokument bescheinigt die vollständige Impfung, wenn 14 Tage nach der zweiten Dosis vergangen sind. In Italien wird das Zertifikat laut Gesundheitsministerium bereits 14 Tage nach Erhalt der ersten Dosis gültig.
Gleichzeitig sorgen die Rückkehrregeln nach Deutschland für Ungeimpfte für Chaos. In vielen Urlaubsregionen Italiens waren Teststationen überlastet, an etlichen Stationen gingen sogar die Tests aus.
Unterdessen hat die Bundesregierung größere Teile Südfrankreichs als Corona-Hochrisikogebiet eingestuft. Von Sonntag an gelte das für die Regionen Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d’Azur sowie die Insel Korsika, teilte das Robert Koch-Institut mit. Die Niederlande sind nach einem Rückgang der Infektionszahlen nicht mehr Hochrisikogebiet.
In Deutschland hat sich die Sieben-Tage-Inzidenz innerhalb eines Monats etwa vervierfacht. Laut RKI liegt sie bei 20,4 – nach 4,9 am 6. Juli.