AfD hofft auf Karlsruhe

von Redaktion

Gerichtsentscheid zu Bundestagspräsidium

Karlsruhe – Als einzige Fraktion stellt die AfD keinen Bundestagsvizepräsidenten. Seit Beginn der Wahlperiode erhielt keiner der von ihr vorgeschlagener Kandidaten die nötige Zahl der Stimmen. Heute entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob die AfD kurz vor Ende der Legislatur doch einen Bundestagsvizepräsidenten-Posten erhält.

Die AfD-Fraktion war im November 2020 nach Karlsruhe. gezogen und hatte beklagt, dass sie „in eklatanter Weise“ dadurch benachteiligt werde, dass ihr während der gesamten Legislaturperiode kein Bundestagsvizepräsidentenamt zugebilligt worden sei, erklärte ein Sprecher auf Anfrage. Laut Geschäftsordnung des Bundestages steht jeder Fraktion ein solcher Posten zu. Jedoch können die Abgeordneten bislang nicht dazu gezwungen werden, auch entsprechend abzustimmen.

Die AfD beantragte zum einen eine einstweilige Anordnung. Über diese entscheidet Karlsruhe am Mittwoch. Später wird über die eigentliche Klage entschieden. Das Gericht soll prüfen, ob der Bundestag die Rechte der Fraktion dadurch verletzt habe, dass keiner der von ihr Vorgeschlagenen ins Präsidium gewählt wurde, „ohne dass durch geeignete Vorkehrungen sichergestellt worden sei“, dass die Ablehnung „nicht aus sachwidrigen Gründen erfolge“, so das Gericht..

Artikel 1 von 11