Berlin – Bund und Länder verschärfen die Corona-Regeln für Ungeimpfte. Ab 23. August müssen sie frische Tests vorlegen, um die Innengastronomie, Hotels, Ferienwohnungen, Feste, Friseure, Fitnessstudios, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime besuchen zu können. Geimpfte, Genesene, Kinder bis sechs Jahre und Schüler sind generell davon ausgenommen. Die Länder können zudem bei einer Inzidenz unter 35 auf die Testpflicht verzichten.
Die Ministerpräsidenten der Länder und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) beschlossen in einer gut vierstündigen Videokonferenz zudem, dass ab 11. Oktober nicht mehr der Staat für Tests zahlt. Schnelltests sind ab dann kostenpflichtig. Ausnahmen gelten für Personen, die nicht geimpft werden können oder für die es keine Impfempfehlung gibt. Das seien insbesondere Schwangere und Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, hieß es in Berlin. Die Maskenpflicht im Einzelhandel, in Bussen und Bahnen bleibt für alle bestehen.
„Die vierte Welle schleicht sich heran, es herrscht trügerische Ruhe“, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in Berlin. Es werde keinen Lockdown geben, keinesfalls für Zweitgeimpfte. Er zeigte sich aber offen, ob auf Dauer Getestete doch nicht mehr ganz gleich gestellt werden mit Geimpften und Genesenen.
In Bayerns Koalition droht nun neuer Ärger. Die Freien Wähler halten kostenlose Tests weiterhin für nötig und forderten den 15. Oktober als Stichtag für ein Ende aller Maßnahmen. Das ist nicht beschlossen. Söder sagte dennoch eine Einigung mit dem Partner zu: „Wir kriegen das gut hin.“ cd