Warschau – Das Verfassungsgericht in Polen hat eine Entscheidung zu der Frage, ob das polnische Grundgesetz über EU-Recht steht, erneut vertagt. Die am Mittwoch begonnene Sitzung solle am 30. September fortgesetzt werden, sagte die Gerichtspräsidentin Julia Przylebska in Warschau. Zur Begründung hieß es, es seien neue Aspekte vorgebracht worden; das Gericht brauche Zeit, um Fragen dazu zu formulieren.