München – Die bayerische Staatsregierung hat am Donnerstag das Verbot von Volksfesten und öffentlichen Festivitäten aufgehoben. Volksfeste könnten inzidenzunabhängig unter Beachtung der 3G-Regel wieder stattfinden, teilte die Staatskanzlei mit. Der Zutritt bleibt somit auf geimpfte, getestete oder von einer Corona-Infektion genesene Personen beschränkt. Zudem gelten in Bierzelten die sonstigen Regelungen für die Gastronomie.