Mühldorf – Wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften und sexuellen Missbrauchs von Kindern ist jetzt ein 37-jähriger Mann aus dem nördlichen Landkreis Mühldorf zu einer elfmonatigen Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Vor allem das Geständnis des Mannes vor dem Mühldorfer Amtsgericht hatte sich im Strafmaß positiv niedergeschlagen.
Zur Last gelegt wurde dem Vater eines siebenjährigen Buben unter anderem, dass er im Herbst 2020 auf der Internet- Plattform Instagram kinderpornografische Inhalte hochgeladen hatte – unter anderem ein Bild, das ein nacktes 13-jähriges Mädchen zeigte. Außerdem hatte er laut Staatsanwaltschaft pornografische Chats mit einer 13-Jährigen und deren gleichaltriger Freundin geführt.
Auf die Schliche gekommen war dem 37-Jährigen eine polizeiliche Cyber-Einheit aus den USA. Diese weltweit in Sachen Kinderpornografie ermittelnde Truppe hatte den Angeklagten aufgespürt und die Ermittlungsergebnisse unter anderem an das Bundeskriminalamt weitergeleitet.
Bei einer Hausdurchsuchung stellten Einsatzkräfte der Polizei bei dem Mann dann zahlreiche Speichermedien wie Mobiltelefone, Computer sowie einen Laptop sicher, auf dem sich kinderpornografisches Material fand. Zudem wurden die beiden Mädchen von den Ermittlern befragt. Sie bestätigten die Vorwürfe, gaben aber auch an, das Alter des Mannes gekannt zu haben.
Auf Empfehlung seines Rechtsbeistandes räumte der Angeklagte vor Gericht zwar sämtliche Vorwürfe ein. Konkret wollte er sich zu den Taten aber nicht äußern. Auf eine zusätzliche Geldstrafe verzichtete das Gericht in Hinblick auf eine derzeit laufende Umschulung des 37-Jährigen. HANS RATH