2G für Jugendliche entschärft

von Redaktion

Nach Protesten: Söder bessert Pläne für Sport und Musik nach

München – Die Staatsregierung setzt nach heftigem Protest einen Teil der „2G“-Regeln für Schüler zwischen 12 und 18 Jahren aus. Zum aktiven Sport und zum Mitmachen bei Kulturveranstaltungen müssen die Jugendlichen nun nicht zwingend geimpft oder genesen sein, regelmäßige Tests in der Schule reichen. Diese Ausnahme soll bis Ende Dezember gelten, beschloss der Ministerrat.

Eltern, Sportvereine, Musikvereine und die Opposition hatten heftig gegen die am Montag bekannt gewordenen Pläne in der Ursprungsfassung protestiert. Bisher ist über die Hälfte der Jugendlichen über 12 und unter 18 nicht geimpft. Sie hätten dann zum Beispiel vormittags Schulsport, aber nachmittags keinen Vereinssport in der Turnhalle mehr machen dürfen. 2G bleibt aber für Jugendliche als Standard, wenn sie nur als Zuschauer zu Konzerten, Sportveranstaltungen oder ins Kino gehen. „Wenn wir jetzt nicht ein Stück weit konsequent bleiben“, so sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU), könne man die Welle nicht brechen. Die Inzidenz in dieser Altersstufe liegt bei über 400.

Die Maskenpflicht im Klassenzimmer bleibt vorerst ohne Enddatum. Die Regeln für Erwachsene hat das Kabinett wie geplant bestätigt: „2G“, also Zugang nur für Geimpfte und Genesene, zu Veranstaltungen im Inneren; vorerst die Möglichkeit für Ungeimpfte, mit frischem PCR-Test in Restaurants, Hotels und zum Friseur zu gehen; und „3G“ am Arbeitsplatz, also Testpflicht für Ungeimpfte. Mitarbeiter von Hotels, in der Gastronomie und körpernahen Dienstleistungen müssen einen Antigen-Schnelltest pro Arbeitstag vorweisen.  cd

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