Brüssel/München – Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen einer bayerischen Regelung zu Familienleistungen für Staatsangehörige anderer EU-Staaten eingeleitet. „Die Kommission befürchtet, dass diese Rechtsvorschriften gegen EU-Recht verstoßen, da sie EU-Bürger nicht gleich behandeln und daher eine Diskriminierung darstellen“, erklärte die Behörde am Freitag. Bayern hat demnach ein neues Familiengeld für Einwohner mit kleinen Kindern eingeführt. Positiv sei, dass in Bayern arbeitende EU-Ausländer zu den gleichen Bedingungen Anspruch darauf haben, auch wenn ihre Kinder im Ausland leben, erklärte die Kommission. „Allerdings erhalten EU-Bürger, deren Kinder in einem der 15 Mitgliedstaaten wohnen, in denen die Lebenshaltungskosten niedriger sind als in Bayern, nur einen reduzierten Betrag der Leistung.“ Dies sei diskriminierend und verstoße gegen EU-Vorschriften zur Freizügigkeit von Arbeitnehmern und zur Koordinierung der europäischen Sozialsysteme.