CSU-Maskenaffäre: Gericht sieht keine Bestechlichkeit

von Redaktion

München – Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in der CSU-Maskenaffäre den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein und den Landtagsabgeordneten Alfred Sauter von den zentralen Tatvorwürfen entlastet. Ihr Verhalten erfülle weder den Tatbestand der Bestechung noch den der Bestechlichkeit von Mandatsträgern, teilte das OLG in am Donnerstag verkündeten Beschlüssen mit. Mit diesen gab das Gericht Beschwerden von Nüßlein, Sauter und einem mitbeschuldigten Unternehmer in wesentlichen Punkten Recht. Nüßlein und Sauter waren an Maskengeschäften beteiligt, die Generalstaatsanwaltschaft nahm in diesem Zusammenhang Ermittlungen gegen die CSU-Politiker auf. Bei beiden kam es zu Durchsuchungen, bei Nüßlein wurden 660 000 Euro unter Arrest genommen, bei Sauter 1,243 Millionen Euro. Die Generalstaatsanwaltschaft München kündigte gestern an, beim Bundesgerichtshof Beschwerde gegen die Entscheidungen einzulegen.

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