München – Die im Dezember nochmals verschärften bayerischen Corona-Regeln bleiben unverändert in Kraft. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof lehnte es in einer gestern veröffentlichten Entscheidung ab, einzelne Vorschriften der Verordnung durch einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen. Der Antragsteller hatte eine Ungleichbehandlung von Geimpften und Nicht-Geimpften beklagt.