Berlin – Die Unionsfraktion im Bundestag zweifelt die Verfassungsmäßigkeit des Nachtragshaushalts an und will diesen in Karlsruhe überprüfen lassen. Sie werde dazu eine Normenkontrollklage anstrengen, kündigten Fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt in Berlin an. Die Regierung wolle für die Corona-Bekämpfung gedachte Kreditermächtigungen „umlabeln“ und als allgemeine Finanzreserve für Ampel-Vorhaben nutzen, sagte Brinkhaus. „Das ist höchst bedenklich.“ Dobrindt warnte: „Wer Finanzpolitik durch Finanzakrobatik ersetzt, der bewegt sich sehr schnell außerhalb des Rechtsrahmens.“
Die Kritik der Union zielt auf den Plan der Ampel-Regierung ab, 60 Milliarden Euro für schuldenfinanzierte Investitionen in den Bereichen Klimaschutz und Digitalisierung beiseite zu legen; diese Mittel sollen aus bisher nicht genutzten Kreditermächtigungen des Bundestags für die Pandemie finanziert werden. Oppositionspolitiker monieren, dass die Umwidmung für den Kampf gegen den Klimawandel in den kommenden Jahren nicht verfassungskonform sei.
Der Antrag auf Normenkontrolle kann nur von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder einem Viertel der Mitglieder des Bundestages gestellt werden.