Auch im 2021 verzichten Bayerns Finanzämter zum Jahreswechsel auf Außenprüfungen und andere Vollstreckungsmaßnahmen. Die Bürger sollten „in der Weihnachtszeit – erst recht in diesem für alle sehr herausfordernden Jahr – nicht mit Maßnahmen belastet werden, die in der Weihnachtszeit als unpassend empfunden werden“, sagte Finanzminister Albert Füracker.