München – Ein Kinobetreiber ist mit der Klage gegen die 2G- plus-Regel vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gescheitert. Der Nürnberger Veranstalter hatte gegen die Regel, wonach Geimpfte und Genesene für einen Kinobesuch zusätzlich einen negativen Test vorlegen müssen, einen Eilantrag eingereicht. Zudem war er gegen die Vorschrift angegangen, dass Kinos nur zu 25 Prozent ausgelastet werden dürfen.