Brüssel/Berlin – Corona-Impfnachweise ohne Auffrischung werden in der Europäischen Union künftig nur noch neun Monate lang gültig sein. Wie die EU-Kommission mitteilte, tritt die Regelung am 1. Februar in Kraft, sofern die Mitgliedstaaten oder das Europaparlament nicht mit den erforderlichen Mehrheiten ihr Veto einlegen. Dies gilt als unwahrscheinlich, weil die Entscheidung mit den Mitgliedstaaten abgestimmt wurde. Die auf 270 Tage festgelegte Gültigkeitsdauer der Zertifikate gebe „Bürgern und Unternehmen die Sicherheit, ihre Reisen sicher zu planen“, erklärte EU-Justizkommissar Didier Reynders. Es sei nun an den Mitgliedstaaten, die Auffrischungsimpfungen rasch zu verabreichen.
In Deutschland empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) eine Auffrischungsimpfung für alle Personen ab 18 Jahren nun bereits nach drei Monaten. Durch die Verkürzung solle der Schutz vor schweren Erkrankungen verbessert und die Übertragung der sich ausbreitenden Omikron-Variante vermindert werden. Der Impfschutz gegen die neue Virusvariante nehme bereits „drei bis vier Monate nach Grundimmunisierung signifikant ab“.