München – Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) schlägt vor, bei Verstößen gegen die geplante Corona-Impfpflicht nicht nur Bußgelder zu verhängen, sondern auch Konsequenzen bei der Krankenkasse zu erwägen. „Wir sollten zusätzlich auch prüfen, ob Malus-Regelungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung möglich und sinnvoll wären“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Infrage kämen höhere Krankenkassenbeiträge für Ungeimpfte, eine Beteiligung an den Behandlungskosten oder die Streichung des Krankengeldes, so der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz. Die beiden letztgenannten Möglichkeiten sind schon im Sozialgesetzbuch geregelt, nämlich bei Folgebehandlungen aufgrund von Komplikationen bei Schönheits-Operationen, Tattoos oder Piercings. Eine ähnliche Regelung gilt laut Gesetz, sollte sich der Versicherte die Krankheit vorsätzlich zugezogen haben.
Die AOK nennt Zahlen, nach denen die Behandlung eines Corona-Patienten, der mit einer Ecmo-Maschine beatmet wird, im Schnitt 92 000 Euro kostet. 34 200 Euro seien es bei künstlicher Beatmung ohne Ecmo und rund 5800 Euro bei Patienten, die nicht beatmet werden.