Karlsruhe – Hohe Corona-Zahlen haben die Furcht wachsen lassen, dass Kliniken ihre Patienten selektieren müssen: Wer bekommt dann noch Hilfe? Menschen mit Behinderungen sahen sich hier im Nachteil und zogen vor das Bundesverfassungsgericht. Das Urteil fiel gestern: Die Politik muss nun „unverzüglich“ Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer sogenannten Triage treffen.