Gericht kippt 2G für Kleiderläden
München – Für Bekleidungsgeschäfte in Bayern entfällt die 2G-Regel. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied gestern, dass sie der „Deckung des täglichen Bedarfs“ dienen. Die Staatsregierung hatte den Nachweis von Impfung oder Genesung als Zutrittsvoraussetzung zu Geschäften Anfang Dezember v