Gericht kippt 2G für Kleiderläden

München – Für Bekleidungsgeschäfte in Bayern entfällt die 2G-Regel. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied gestern, dass sie der „Deckung des täglichen Bedarfs“ dienen. Die Staatsregierung hatte den Nachweis von Impfung oder Genesung als Zutrittsvoraussetzung zu Geschäften Anfang Dezember v

Samstag, 11. April 2026

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